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Operatoren im Deutsch-Abitur Hessen

Der Operator ist das Verb in der Aufgabe und sagt dir, was du tun sollst. Hier stehen alle 28 Operatoren für das Fach Deutsch in Hessen mit ihrer amtlichen Definition und dem Anforderungsbereich (AFB).

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Die drei Anforderungsbereiche

  • AFB I: Wiedergeben, was im Text oder Material steht, zum Beispiel nennen oder beschreiben.
  • AFB II: Selbst bearbeiten und erklären, zum Beispiel analysieren oder erläutern.
  • AFB III: Deuten, urteilen und eigene Lösungen finden, zum Beispiel interpretieren, erörtern oder Stellung nehmen.

Viele Operatoren decken mehrere Bereiche ab. Welche Leistung genau erwartet wird, ergibt sich aus der Aufgabe.

Alle Operatoren mit Definition

Die Definitionen stehen wörtlich so in der amtlichen Liste von Hessen. Ein Link führt zur ausführlichen Erklärung des Operators.

Schwerpunkt Anforderungsbereich I

  • berechnen (AFB I bis II): anhand vorgegebener Daten durch Rechenoperationen zu einem Ergebnis gelangen und die Rechenschritte dokumentieren
  • beschreiben (AFB I bis II): Aussagen, Sachverhalte, Situationen, Strukturen o. Ä. in eigenen Worten strukturiert und fachsprachlich darlegen
  • nennen (AFB I): zielgerichtet Informationen zusammentragen, ohne diese zu kommentieren
  • skizzieren (AFB I bis II): einen Sachverhalt oder Gedankengang in seinen Grundzügen angeben
  • wiedergeben (AFB I): ausgehend von einem Einleitungssatz Informationen aus dem vorliegenden Material unter Verwendung der Fachsprache in eigenen Worten ausdrücken
  • zusammenfassen (AFB I bis II): ausgehend von einem Einleitungssatz die wesentlichen Inhalte und Aussagen eines Textes in strukturierter und komprimierter Form unter Verwendung der Fachsprache in eigenen Worten herausstellen

Schwerpunkt Anforderungsbereich II

  • analysieren (AFB I bis III): Materialien, Texte, Sachverhalte, Zusammenhänge o. Ä. als Ganzes oder aspektgeleitet bzw. kriterienorientiert erschließen und das Ergebnis der Erschließung darlegen (in Deutsch: unter Wahrung des funktionalen Zusammenhangs von Inhalt, Form und Sprache)
  • anwenden (AFB II): einen bekannten Sachverhalt oder eine bekannte Methode auf eine neue Problemstellung beziehen
  • auswerten (AFB II): Daten, Einzelergebnisse oder Sachverhalte zu einer abschließenden Gesamtaussage zusammenführen
  • charakterisieren (AFB II bis III): die jeweilige Eigenart von Figuren, Sachverhalten o. Ä. verdeutlichen
  • darstellen (AFB I bis II): Sachverhalte o. Ä. und deren Bezüge sowie Zusammenhänge aufzeigen
  • einordnen/zuordnen (AFB I bis II): Texte oder Sachverhalte unter Verwendung von Vorwissen begründet in einen genannten Zusammenhang stellen
  • erklären (AFB II): Materialien, Sachverhalte o. Ä. in einen Begründungszusammenhang stellen, z. B. durch Rückführung auf fachliche Grundprinzipien, Gesetzmäßigkeiten, Funktionszusammenhänge, Modelle oder Regeln
  • erläutern (AFB II bis III): Materialien, Sachverhalte, Zusammenhänge, Thesen o. Ä. mit zusätzlichen Informationen und Beispielen veranschaulichen
  • herausarbeiten (AFB II): aus Materialien nicht explizit genannte Sachverhalte erschließen
  • in Beziehung setzen (AFB II bis III): Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet herstellen
  • untersuchen (AFB II): Sachverhalte unter bestimmten Aspekten betrachten und belegen
  • vergleichen/gegenüberstellen (AFB II bis III): nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede begründet darlegen

Schwerpunkt Anforderungsbereich III

  • begründen (AFB II bis III): einen Sachverhalt bzw. eine Aussage durch Argumente stützen
  • beurteilen (AFB II bis III): zu einem Sachverhalt oder einer Aussage auf Basis von Kriterien und unter Verwendung von Fachwissen und Fachmethoden eine begründete Einschätzung geben
  • bewerten/Stellung nehmen (AFB II bis III): wie Operator ‚beurteilen‘, aber zusätzlich die eigenen Maßstäbe begründet darlegen
  • diskutieren/sich auseinandersetzen mit (AFB II bis III): zu einer Aussage, Problemstellung oder These eine Argumentation entwickeln, die zu einer begründeten Bewertung führt
  • entwickeln (AFB II bis III): einen eigenen Gedankengang bzw. ein Konzept zu einem Thema entfalten und Schlussfolgerungen ziehen
  • erörtern (AFB I bis III): ggf. auf Grundlage einer Materialanalyse oder -auswertung eine These oder Problemstellung unter Abwägen von Pro- und Kontraargumenten hinterfragen und zu einem eigenen Urteil gelangen
  • gestalten/entwerfen (AFB III): Aufgabenstellungen kreativ und produktorientiert bearbeiten, z. B. auf der Grundlage eines Materials und seiner inhaltlichen oder stilistischen Gegebenheiten eine kreative Idee in ein selbstständiges Produkt umsetzen
  • interpretieren (AFB I bis III): auf der Grundlage einer Analyse Sinnzusammenhänge aus Materialien methodisch reflektiert erschließen, um zu einer schlüssigen Gesamtauslegung zu gelangen
  • überprüfen (AFB II bis III): Aussagen/Behauptungen auf der Grundlage von Fachkenntnissen kritisch hinterfragen und auf ihre Angemessenheit hin begründet einschätzen
  • verfassen (AFB I bis III): auf der Grundlage einer Auswertung von Materialien wesentliche Aspekte eines Sachverhaltes in informierender oder argumentierender Form darlegen

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Häufige Verwechslungen

  • analysieren oder interpretieren: Analysieren heißt in Hessen: Materialien, Texte, Sachverhalte, Zusammenhänge o. Ä. als Ganzes oder aspektgeleitet bzw. kriterienorientiert erschließen und das Ergebnis der Erschließung darlegen (in Deutsch: unter Wahrung des funktionalen Zusammenhangs von Inhalt, Form und Sprache). Interpretieren geht weiter: auf der Grundlage einer Analyse Sinnzusammenhänge aus Materialien methodisch reflektiert erschließen, um zu einer schlüssigen Gesamtauslegung zu gelangen.
  • erläutern oder erörtern: Erläutern heißt: Materialien, Sachverhalte, Zusammenhänge, Thesen o. Ä. mit zusätzlichen Informationen und Beispielen veranschaulichen. Erörtern heißt: ggf. auf Grundlage einer Materialanalyse oder -auswertung eine These oder Problemstellung unter Abwägen von Pro- und Kontraargumenten hinterfragen und zu einem eigenen Urteil gelangen.

Mehr dazu: Operator analysieren, interpretieren, erörtern: Unterschiede im Abitur.

Häufige Fragen zu den Operatoren in Hessen

Wie viele Operatoren gibt es im Deutsch-Abitur in Hessen?

Für das Fach Deutsch sind es 28 Operatoren, jeder mit Definition und Anforderungsbereich. Die Liste gilt auch für Musik und Sport; „notieren“, „gliedern“ und „komponieren“ sind hier weggelassen, weil sie für Musikstücke gelten.

Wo steht die amtliche Operatorenliste für Hessen?

In der Quelle unten: Operatoren Landesabitur 2027, Deutsch, Musik, Sport und Fachbereich II (Hessisches Kultusministerium, Stand 1. August 2025).

Was heißt „analysieren“ im Deutsch-Abitur in Hessen?

Materialien, Texte, Sachverhalte, Zusammenhänge o. Ä. als Ganzes oder aspektgeleitet bzw. kriterienorientiert erschließen und das Ergebnis der Erschließung darlegen (in Deutsch: unter Wahrung des funktionalen Zusammenhangs von Inhalt, Form und Sprache).

Was ist ein Anforderungsbereich?

Die Operatoren sind drei Anforderungsbereichen zugeordnet: I Wiedergabe, II selbstständiges Bearbeiten, III Deuten und Urteilen. Je höher der Bereich, desto mehr eigene Leistung wird erwartet.

Quelle

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