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Operatoren im Deutsch-Abitur Niedersachsen

Der Operator ist das Verb in der Aufgabe und sagt dir, was du tun sollst. Hier stehen alle 22 Operatoren für das Fach Deutsch in Niedersachsen mit ihrer amtlichen Definition und dem Anforderungsbereich (AFB).

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Die drei Anforderungsbereiche

  • AFB I: Wiedergeben, was im Text oder Material steht, zum Beispiel nennen oder beschreiben.
  • AFB II: Selbst bearbeiten und erklären, zum Beispiel analysieren oder erläutern.
  • AFB III: Deuten, urteilen und eigene Lösungen finden, zum Beispiel interpretieren, erörtern oder Stellung nehmen.

Viele Operatoren decken mehrere Bereiche ab. Welche Leistung genau erwartet wird, ergibt sich aus der Aufgabe.

Alle Operatoren mit Definition

Die Definitionen stehen wörtlich so in der amtlichen Liste von Niedersachsen. Ein Link führt zur ausführlichen Erklärung des Operators.

  • analysieren (AFB I, II, III): einen Text als Ganzes oder aspektorientiert unter Wahrung des funktionalen Zusammenhangs von Inhalt, Form und Sprache erschließen und das Ergebnis der Erschließung darlegen
  • begründen (AFB II, III): ein Analyseergebnis, eine Meinung, eine Argumentation, ein Urteil oder eine Wertung methodisch korrekt und sachlich fundiert durch Belege, Beispiele absichern
  • (be)nennen (AFB I): Informationen ohne Kommentierung bezeichnen
  • beschreiben (AFB I, II): Sachverhalte, Situationen, Vorgänge, Merkmale von Personen bzw. Figuren sachlich darlegen
  • beurteilen (AFB II, III): einen Sachverhalt, eine Aussage, eine Figur auf Basis von Kriterien bzw. begründeten Wertmaßstäben einschätzen
  • bewerten (AFB II, III): zu einem Sachverhalt bzw. Problem eine eigene, nach vorgegebenen oder selbst gewählten Werten bzw. Normen betont subjektiv formulierte Ansicht vertreten
  • charakterisieren (AFB II, III): die jeweilige Eigenart von Figuren und Sachverhalten herausarbeiten
  • darstellen (AFB I, II): Inhalte, Probleme, Sachverhalte und deren Zusammenhänge aufzeigen
  • einordnen (AFB I, II): eine Aussage, einen Text, einen Sachverhalt unter Verwendung von Kontextwissen begründet in einen vorgegebenen Zusammenhang stellen
  • entwerfen (AFB II, III): zu einer literarischen oder pragmatischen Textvorlage nach vorhergehender Analyse unter vorgegebenen oder selbst gewählten zentralen Aspekten in wesentlichen Zügen ein Konzept oder eine eigene Produktion ohne anschließende Erläuterung skizzieren
  • erläutern (AFB II, III): Materialien, Sachverhalte, Zusammenhänge, Thesen mit zusätzlichen Informationen und Beispielen veranschaulichen
  • erörtern (AFB I, II, III): auf der Grundlage einer Materialanalyse oder -auswertung eine These oder Problemstellung unter Abwägung von Argumenten hinterfragen und zu einem Urteil gelangen
  • gestalten (AFB I, II, III): literarische oder pragmatische Textvorlagen ggf. unter Berücksichtigung textimmanenter bzw. textsortenspezifischer Vorgaben im Anschluss an eine Analyse bzw. Interpretation produktiv erschließen
  • in Beziehung setzen (AFB II, III): Zusammenhänge unter vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten begründet herstellen
  • interpretieren (AFB I, II, III): auf der Grundlage einer Analyse im Ganzen oder aspektorientiert Sinnzusammenhänge erschließen und unter Einbeziehung der Wechselwirkung zwischen Inhalt, Form und Sprache zu einer schlüssigen (Gesamt-)Deutung kommen
  • (kritisch) Stellung nehmen (AFB II, III): zu einzelnen Meinungen, Textaussagen, Problemstellungen eine in der Sache fundierte, differenzierte und wertende Einsicht formulieren
  • sich auseinandersetzen mit (AFB II, III): eine Aussage, eine Problemstellung argumentativ und urteilend abwägen
  • (über)prüfen (AFB II, III): Aussagen und Behauptungen kritisch hinterfragen und ihre Gültigkeit kriterienorientiert und begründet einschätzen
  • verfassen (AFB I, II, III): auf der Grundlage einer Auswertung von Materialien wesentliche Aspekte eines Sachverhalts oder Problems in informierender oder argumentierender Form adressatenbezogen und zielorientiert darlegen
  • vergleichen (AFB II, III): nach vorgegebenen oder selbst gewählten Gesichtspunkten Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten und Unterschiede herausarbeiten und gegeneinander abwägen
  • wiedergeben (AFB I, II): Inhalte bzw. einzelne Textgehalte (Kernaussagen/Handlungsschritte) in eigenen Worten, linear und sprachlich angemessen referieren
  • zusammenfassen (AFB I, II): Inhalte oder Aussagen komprimiert und sprachlich angemessen wiedergeben

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Häufige Verwechslungen

  • analysieren oder interpretieren: Analysieren heißt in Niedersachsen: einen Text als Ganzes oder aspektorientiert unter Wahrung des funktionalen Zusammenhangs von Inhalt, Form und Sprache erschließen und das Ergebnis der Erschließung darlegen. Interpretieren geht weiter: auf der Grundlage einer Analyse im Ganzen oder aspektorientiert Sinnzusammenhänge erschließen und unter Einbeziehung der Wechselwirkung zwischen Inhalt, Form und Sprache zu einer schlüssigen (Gesamt-)Deutung kommen.
  • erläutern oder erörtern: Erläutern heißt: Materialien, Sachverhalte, Zusammenhänge, Thesen mit zusätzlichen Informationen und Beispielen veranschaulichen. Erörtern heißt: auf der Grundlage einer Materialanalyse oder -auswertung eine These oder Problemstellung unter Abwägung von Argumenten hinterfragen und zu einem Urteil gelangen.

Mehr dazu: Operator analysieren, interpretieren, erörtern: Unterschiede im Abitur.

Häufige Fragen zu den Operatoren in Niedersachsen

Wie viele Operatoren gibt es im Deutsch-Abitur in Niedersachsen?

Für das Fach Deutsch sind es 22 Operatoren, jeder mit Definition und Anforderungsbereich.

Wo steht die amtliche Operatorenliste für Niedersachsen?

In der Quelle unten: Kerncurriculum Deutsch für die gymnasiale Oberstufe, Anhang „Operatoren für das Fach Deutsch“, S. 76–78 (Niedersächsisches Kultusministerium, 2016).

Was heißt „analysieren“ im Deutsch-Abitur in Niedersachsen?

Einen Text als Ganzes oder aspektorientiert unter Wahrung des funktionalen Zusammenhangs von Inhalt, Form und Sprache erschließen und das Ergebnis der Erschließung darlegen.

Was ist ein Anforderungsbereich?

Die Operatoren sind drei Anforderungsbereichen zugeordnet: I Wiedergabe, II selbstständiges Bearbeiten, III Deuten und Urteilen. Je höher der Bereich, desto mehr eigene Leistung wird erwartet.

Quelle

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